Mit dem Beschluss der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2026 hat die Bundesregierung am 8. Oktober 2025 die Weichen für die Anpassung zentraler Beitragsgrößen in der gesetzlichen Sozialversicherung gestellt. Die jährliche Fortschreibung betrifft unter anderem die Beitragsbemessungsgrenzen und orientiert sich an der Lohnentwicklung des Vorjahres.