Die Einführung der verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung verzögert sich erneut. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD wollen den Start des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) auf den 1. Oktober 2027 verschieben. Verbindlich gelten soll die Kennzeichnung ab dem 1. Januar 2028.
Ursprünglich war der Beginn der verpflichtenden Kennzeichnung zum Jahreswechsel vorgesehen. Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung soll zunächst für unverarbeitetes Schweinefleisch gelten. Hintergrund der erneuten Verschiebung sind insbesondere europarechtliche Bedenken, die eine weitere Überarbeitung des Gesetzentwurfs erforderlich machen. Die neuen Termine stehen noch unter dem Vorbehalt des Gesetzgebungsverfahrens.
EU-Kommission kritisiert geplante Regelungen
Die EU-Kommission beanstandet vor allem die unzureichende Berücksichtigung ausländischer Tierhaltungs- und Kennzeichnungssysteme sowie zusätzliche Melde- und Registrierungspflichten für Biobetriebe, die bereits nach EU-Recht zertifiziert sind. Kritik gibt es zudem am sogenannten Downgrading. Dabei kann Fleisch einer niedrigeren Haltungsform zugeordnet werden, obwohl die Tiere unter höheren Standards gehalten wurden. Die Kommission sieht in den vorgesehenen Regelungen mögliche Wettbewerbsverzerrungen und Konflikte mit europäischen Vorgaben.
Die zuständigen Berichterstatter Christoph Frauenpreiß (CDU/CSU) und Jens Behrens (SPD) verteidigen die Verschiebung. Frauenpreiß betont, dass die zusätzliche Zeit genutzt werden müsse, um offene Fragen mithilfe externer Expertise zu klären und das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich abzuschließen. Behrens verweist auf die weiterhin bestehenden Einwände der EU-Kommission und die Notwendigkeit, gemeinsam mit den beteiligten Verbänden rechtssichere Formulierungen zu erarbeiten. Trotz der Verzögerung sieht er deutliche Fortschritte auf dem Weg zur Einführung der Kennzeichnung.
Zur fachlichen Unterstützung sollen die Wissenschaftler Zöllmer von der Humboldt-Universität zu Berlin sowie Martinez, Spiller und Grethe von der Universität Göttingen eingebunden werden. Sie haben bereits die gutachterliche Stellungnahme zur Weiterentwicklung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung vom 6. Mai 2026 verfasst und sollen nun konkrete Änderungsvorschläge für den Gesetzentwurf und die begleitenden Schreiben erarbeiten.
Gastronomie warnt vor zusätzlicher Bürokratie
Für den DEHOGA und seine Partner reicht die erneute Verschiebung nicht aus. Die Verbände fordern, die geplante verpflichtende Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete tierische Lebensmittel aus dem Gesetzentwurf zu streichen.
Gerade in Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung würden wechselnde Bezugsquellen und komplexe Warenströme aus Sicht der Verbände erhebliche zusätzliche Dokumentations-, IT- und Informationspflichten verursachen. Ein belegter Mehrwert für Landwirte und Verbraucher sei dagegen nicht erkennbar. Zugleich befürchten die Verbände weitere Kostensteigerungen für die Betriebe.
Die zusätzliche Zeit müsse deshalb für eine grundlegende Überarbeitung und einen intensiven Dialog mit den betroffenen Wirtschaftskreisen genutzt werden. Nach Auffassung der Verbände widersprechen zusätzliche, aufwendige Kennzeichnungspflichten dem politischen Ziel, Bürokratie abzubauen, Unternehmen zu entlasten und Lebensmittel bezahlbar zu halten.
Verbände fordern Verzicht auf Ausweitung
Die Forderung der Verbändeallianz bleibt unverändert: Die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung soll nicht auf die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete tierische Lebensmittel ausgeweitet werden. Stattdessen müsse eine rechtssichere und praxistaugliche Lösung gefunden werden, die den Anforderungen der gesamten Lebensmittelwirtschaft gerecht wird.
Quelle: www.dehogabw.de