Die EU-Kommission äußert Bedenken am Entwurf zur Tierhaltungskennzeichnung. Verbände fordern Änderungen für die Außer-Haus-Verpflegung.
Das Verbändebündnis aus Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung, Industrie, Großhandel und Bäckerhandwerk sieht sich durch die Stellungnahme der EU-Kommission zum Entwurf zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes in zentralen Bedenken bestätigt. Die Verbände fordern das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) erneut auf, die geplante Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete tierische Lebensmittel aus dem Gesetzentwurf zu streichen.
Die Stellungnahme der EU-Kommission vom 11. August 2026 betrifft unter anderem die verpflichtende Einbeziehung von Fleischerzeugnissen aus anderen EU-Mitgliedstaaten sowie zusätzliche nationale Pflichten für ökologisch beziehungsweise biologisch zertifizierte Unternehmen.
EU-Kommission kritisiert zusätzliche Pflichten
Die EU-Kommission kommt zu dem Schluss, dass der Entwurf gegen Artikel 50 der EU-Öko-Verordnung sowie gegen die Artikel 34 bis 36 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verstößt. Die Kommission kritisiert unter anderem, dass Tierhaltungskennzeichnungssysteme anderer Mitgliedstaaten nicht anerkannt würden und Unternehmen zusätzliche Mitteilungs-, Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitspflichten erfüllen müssten.
Zudem könnten Fleischerzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten trotz höherer Tierwohlstandards mit der niedrigsten Stufe „mindestens Stall“ gekennzeichnet werden. Nach Auffassung der Kommission haben die deutschen Behörden weder die Geeignetheit noch die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der geprüften Regelungen nachgewiesen.
Was die Kennzeichnung für Gastronomiebetriebe bedeuten würde
Aus Sicht der Verbände müssten Hersteller, Großhandel und gastronomische Betriebe bei einer Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung unter anderem IT-Systeme und Warenströme anpassen sowie zusätzliche Nachweis- und Dokumentationspflichten erfüllen. Bei wechselnden Lieferungen wären zudem Angaben auf Speisekarten, Aushängen, Apps und digitalen Bestellsystemen fortlaufend zu aktualisieren.
Der Gesetzentwurf beziffert die Kosten für die Betriebe auf jährlich sechs Millionen Euro, im ersten Jahr auf einen noch höheren Betrag. Die Verbände sehen insbesondere kleine und mittelständische Betriebe dadurch zusätzlich belastet.
Stillhaltefrist bis 12. November 2026
Die europarechtliche Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Bestimmungen des Gesetzentwurfs, die zusätzliche verpflichtende Angaben im Sinne der EU-Lebensmittelinformationsverordnung darstellen könnten, werden von der EU-Kommission in einem gesonderten Verfahren geprüft. Die vorliegende Stellungnahme greift dieser Prüfung nicht vor.
Deutschland darf den Gesetzentwurf aufgrund der ausführlichen Stellungnahme nicht vor Ablauf der Stillhaltefrist am 12. November 2026 annehmen. Die Bundesregierung muss die EU-Kommission darüber informieren, welche Maßnahmen sie aufgrund der Stellungnahme ergreifen will.
Das Verbändebündnis
Dem Bündnis gehören der Deutsche Hotellerie- und Gastronomieverband (DEHOGA Bundesverband), Die Caterer im DEHOGA, der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS), das Deutsche Tiefkühlinstitut (dti), der GROSSHANDELSVERBAND FOODSERVICE (GVF), der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZDB) und der Verband Deutscher Großbäckereien an.
Quelle: www.dehoga.de