Die Bundesregierung plant, die Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie auszuweiten. Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMEL) sieht vor, künftig auch Restaurants, Kantinen und Imbisse in die Kennzeichnungspflicht einzubeziehen.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes zielt auf eine grundlegende Reform der bestehenden Regelungen. Erstmals sollen damit auch Angebote der Außer-Haus-Verpflegung verpflichtend Informationen zu den Haltungsbedingungen tierischer Produkte bereitstellen. Der Start des staatlichen Tierhaltungskennzeichnungssystems war zuletzt auf Anfang 2027 verschoben worden.
Tierhaltungskennzeichnung soll auf Gastronomie ausgeweitet werden
Bislang gilt die Kennzeichnung vor allem für den Einzelhandel. Künftig soll sie laut Entwurf auch im Foodservice Anwendung finden. Hintergrund ist, dass es in diesem Bereich bislang „nur wenige bis keine Informationen zu den Haltungsbedingungen der Tiere“ gebe.
Die Bundesregierung begründet die Ausweitung unter anderem mit dem Konsumverhalten: 71 Prozent der Verbraucher essen mindestens einmal im Monat außer Haus. Ziel ist es, auch dort eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen und die Transparenz über die Haltungsbedingungen zu erhöhen. Das Kennzeichnungssystem umfasst mehrere Haltungsstufen – von der gesetzlichen Mindestanforderung („Stall“) bis zur Bio-Haltung.
Die geplanten Regelungen beziehen sich zunächst auf Schweinefleisch, perspektivisch ist eine Ausweitung auf weitere Tierarten vorgesehen.
Kennzeichnung auch für importierte Produkte geplant
Ein zentraler Bestandteil des Entwurfs ist die verpflichtende Einbeziehung ausländischer Lebensmittel tierischen Ursprungs. Verbraucher sollen künftig unabhängig von der Herkunft eines Produkts Informationen über die jeweilige Haltungsform erhalten.
Damit wird die Kennzeichnung entlang der gesamten Lieferkette erweitert, da bisher vor allem inländische Produkte im Fokus standen.
Einheitliche Kennzeichnung entlang der Lieferkette
Der Entwurf sieht zudem vor, dass bei unterschiedlichen Haltungsformen innerhalb der Lieferkette eine einheitliche Kennzeichnung erfolgen muss. Maßgeblich ist dabei die jeweils niedrigste Haltungsstufe, die im Produktionsprozess vorkommt.
Zugleich werden die Anforderungen an höhere Haltungskennzeichnungen präzisiert: Diese dürfen nur ausgewiesen werden, wenn die Tiere über ihre gesamte Lebensdauer hinweg entsprechend den jeweiligen Kriterien gehalten wurden.
Erweiterung auf weitere Produkte und Vertriebswege
Neben der Gastronomie sollen auch verarbeitete Lebensmittel sowie zusätzliche Vertriebswege wie der Online-Handel und Metzgereien stärker in die Kennzeichnungspflicht einbezogen werden. Damit wird der Anwendungsbereich des Gesetzes deutlich ausgeweitet.
Kritik vom DEHOGA an Tierhaltungskennzeichnung
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) lehnt die geplante Ausweitung auf die Gastronomie ab und hat dies nach eigenen Angaben zuletzt auch in einer Stellungnahme sowie in einer Anhörung im Deutschen Bundestag bekräftigt.
Der Verband sieht erhebliche praktische Herausforderungen im Betriebsalltag. Eine verpflichtende Kennzeichnung in Speisekarten könne diese deutlich umfangreicher und schwer lesbar machen – insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Ausweitung auf weitere Fleischarten.
Zudem erschwere die Verarbeitung von Fleisch aus unterschiedlichen Haltungsformen eine eindeutige Kennzeichnung. Auch kurzfristige Lieferantenwechsel bei Engpässen würden eine laufende Anpassung von Speisekarten erforderlich machen.
Der DEHOGA bewertet die Vorgaben als unverhältnismäßigen bürokratischen Mehraufwand und spricht von „praktisch kaum lösbare Aufgaben“ für Betriebe und Lebensmittelkontrollen.
Zusätzlicher Erfüllungsaufwand für Unternehmen
Für die Wirtschaft rechnet die Bundesregierung mit einem zusätzlichen jährlichen Erfüllungsaufwand von rund 12.268.000 Euro sowie einem einmaligen Aufwand von etwa 2.247.000 Euro. Der laufende Aufwand wird als zusätzlicher bürokratischer Aufwand im Rahmen der „One in, one out“-Regelung eingeordnet.
Hintergrund zur Gesetzesänderung
Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wurde im August 2023 beschlossen und gilt bislang nur für den Einzelhandel. Mit der geplanten Reform soll die Kennzeichnung nun auf weitere Bereiche ausgeweitet werden.
Quelle: www.bmleh.de