Getränke mit mehr als fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter sollen nach dem Entwurf des Bundesfinanzministeriums künftig besteuert werden. Über die konkrete Ausgestaltung der für 2027 geplanten Zuckersteuer gibt es innerhalb der Bundesregierung jedoch Streit.
Der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zur Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke stößt im Bundeskanzleramt auf Widerstand. Nach übereinstimmenden Medienberichten hält das Kanzleramt den Entwurf in seiner derzeitigen Form innerhalb der Regierung für nicht mehrheitsfähig. Klingbeil hält dennoch an der geplanten Einführung der Zuckersteuer fest.
Bis zu 38 Cent pro Liter vorgesehen
Nach dem Entwurf des Bundesfinanzministeriums soll die Steuer zum 1. Juli 2027 eingeführt werden und Getränke mit mehr als fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter erfassen. Je nach Zuckergehalt ist eine Abgabe zwischen 26 und 38 Cent pro Liter vorgesehen.
Nicht besteuert werden sollen Zero-Getränke beziehungsweise mit Ersatzstoffen gesüßte Getränke. Auch reine Frucht- und Gemüsesäfte sowie alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein sind nach dem derzeitigen Entwurf ausgenommen.
Mit der Steuer sollen zusätzliche Einnahmen erzielt und für Getränkehersteller Anreize geschaffen werden, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren. Das Bundesfinanzministerium rechnet mit Einnahmen von rund einer Milliarde Euro jährlich.
Konkrete Ausgestaltung noch offen
Hintergrund des Widerstands ist unter anderem eine Abweichung von den Vorschlägen der Finanzkommission Gesundheit. Diese hatte eine andere Staffelung und geringere Einnahmen zugrunde gelegt. Der Entwurf des Bundesfinanzministeriums sieht beispielsweise 32 Cent Steuer ab sieben Gramm Zucker und 38 Cent bei zehn Gramm vor.
Die Einführung einer Zuckersteuer ist damit nicht grundsätzlich vom Tisch. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums ist sie innerhalb der Bundesregierung grundsätzlich vereinbart; abgestimmt wird derzeit über die konkrete Umsetzung. Klingbeil erklärte am 2. Oktober, an der Einführung festhalten zu wollen.
Quelle: www.tagesschau.de