Das neue verpflichtende Ernährungsscreening soll Mangelernährung früher erkennen und die Versorgung von Patientinnen und Patienten verbessern. Professor Dr. Lars Selig erklärt im Interview, warum Ernährung künftig stärker als Teil der Therapie verstanden werden muss und welche Folgen das für Kliniken und ihre Verpflegungskonzepte hat.
KÜCHE: Herr Professor Selig, wie bewerten Sie den Bundestagsbeschluss zum verpflichtenden Ernährungsscreening?
PROF. DR. LARS SELIG: Aus Sicht der Ernährungsmedizin ist dieser Beschluss ein längst überfälliger und zugleich wichtiger Schritt. Dass eine verpflichtende systematische Erkennung von Mangelernährung erst jetzt politisch verbindlich wird, muss allerdings auch kritisch eingeordnet werden. Bereits 2003 hat der Europarat die Situation als „inakzeptabel“ beschrieben. Mehr als zwei Jahrzehnte später sehen wir in Deutschland nach wie vor, dass etwa 20 bis 30 Prozent der Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern betroffen sind, in Risikogruppen sogar deutlich darüber. Dass ein verpflichtendes Screening nun eingeführt wird, ist ausdrücklich zu begrüßen. Es hätte jedoch seit Jahren flächendeckender Standard sein müssen. In vielen europäischen Ländern ist dies längst etabliert. Der zugrunde liegende Beschluss greift konzeptionell auf Vorarbeiten wie die Qualitätsverträge zur Mangelernährung zurück. Entscheidend wird sein, ob diese Inhalte konsequent und verbindlich in die künftige Qualitätssicherungsrichtlinie überführt werden.
Reicht ein verpflichtendes Ernährungsscreening denn aus, um die Versorgung von Patientinnen und Patienten tatsächlich zu verbessern?
PROF. DR. LARS SELIG: Das Screening darf keinesfalls isoliert betrachtet werden. Ein auffälliges Screening ohne nachfolgende Diagnostik und Therapie ist medizinisch einfach nicht ausreichend. Entscheidend ist die unmittelbare Einleitung einer leitliniengerechten Ernährungstherapie – von der Optimierung der oralen Nahrungsaufnahme bis hin zum Einsatz enteraler oder parenteraler Verfahren.
Welche Folgen wird das Ernährungsscreening für Krankenhäuser und ihre Verpflegungskonzepte haben?
PROF. DR. LARS SELIG: Die gesetzliche Verpflichtung wird zwangsläufig strukturelle Veränderungen im Krankenhaussektor auslösen. Ernährung wird stärker als bislang als integraler Bestandteil der Therapie betrachtet werden müssen. Das bedeutet konkret: Kliniken werden ihre Versorgungskonzepte anpassen, sowohl im therapeutischen Bereich als auch in der Speisenversorgung. Eine standardisierte Vollverpflegung ist für viele Patientengruppen nicht aus[1]reichend. Stattdessen werden individualisierte Konzepte benötigt, beispielsweise protein- und energieangereicherte Kost sowie flexible Mahlzeitenstrukturen. Für die Berufsgruppen der Diätassistenten und zertifizierten Ernährungsfachkräfte ergibt sich daraus eine deutlich gesteigerte Anerkennung im therapeutischen Team. International sind diese Berufsgruppen seit langem fest in multiprofessionelle Teams integriert. In Deutschland besteht hier ein klarer struktureller Rückstand.
ZUR PERSON
Professor Dr. Lars Selig leitet seit 2004 das Ernährungsteam des Universitätsklinikums Leipzig. Der staatlich geprüfte Diätassistent und Medizinpädagoge lehrt als Professor für Medizinpädagogik an der SRH University Heidelberg. Zudem engagiert er sich im Verband der Diätassistenten und in der Sarah-Wiener-Stiftung.
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