Lockdown in Gütersloh gekippt

Gekippt: Lockdown-Anordnung in Gütersloh - Foto: pexels.com
Redaktion 08.07.2020 AKTUELLES  |  News

Auf Initiative der Kanzlei Steinbock & Partner hat das Oberverwaltungsgericht NRW mit Beschluss vom 6.7.2020 den Lockdown in Gütersloh, der wegen des Corona-Ausbruchs bei Fleischverarbeiter Tönnies verhängt wurde, für beendet erklärt.

Wie Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang von der Kanzlei Steinbock & Partner auf Anfrage mitteilte,  waren die "tragenden Überlegungen" des Oberverwaltungsgerichtes NRW dabei:

  • Dass es nicht verhältnismäßig und damit auch nicht zulässig ist, einen ganzen Bezirk mit einem Lockdown zu belegen, wenn nur ein geringer Teil des Bezirks ein erhöhtes Infektionsgeschehen vorweist.
     
  • Dies gilt gerade dann, wenn sich das Infektionsgeschehen nur an einer Seite des Bezirkes realisiert und nicht flächendeckend.
     
  • Damit ist es nicht schlüssig, einen Lockdown an die Verwaltungseinheit „Landkreis“ zu knüpfen. 

"Die Entscheidung hat auch ganz erhebliche Auswirkungen für die Zukunft", erläutert Rechtsanwalt Lang weiter. "Sollte es künftig zum Beispiel in Röttingen am südlichen Ende des Landkreises Würzburg zu einer erhöhten Corona-Infektion kommen, kann nicht einfach der gesamte Landkreis mit einem Lockdown belegt werden. Es ist offensichtlich, dass hier dann Creglingen im benachbarten Landkreis mehr gefährdet ist als etwa die Gemeinden Erlabrunn oder Veitshöchheim, die am nördlichen Ende des Landkreises liegen." 

Ähnlich wäre das auch für jeden anderen Landkreis zu begründen, so das Fazit von Rechtsanwalt Lang.

Die Kanzlei Steinbock & Partner hatte bereits Mitte Juni über die Klage eines Mandanten erreicht, dass bayerische Gastronomen in Coronazeiten doch länger als bis 22:00 Uhr öffnen dürfen. 


EXPERTENTIPP RECHT

Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang arbeitet für die Kanzlei Steinbock & Partner mit Sitz in Würzburg, München, Bad Kissingen und Gotha und berät deutschlandweit Betriebe unter anderem zu Entschädigungsansprüchen in Coronazeiten.
Weitere Informationen unter www.steinbock-partner.de